Am Numerus Clausus (NC) zerschellen regelmäßig die Träume vieler Abiturienten vom Medizinstudium. Der NC reguliert – spezifisch für jedes Bundesland – die Studienplatzvergabe, da stets mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen. Nur wer einen herausragenden Abiturschnitt vorweisen kann, hat in den meisten Bundesländern überhaupt die Chance, seinen Traum vom Medizinstudium zu verwirklichen.
Noch – denn im Dezember fällte das Bundesverfassungsgericht den Entschluss, dass die Studienplatzvergabe allein nach dem Numerus Clausus verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 haben Bund und Länder nun Zeit, Änderungen am Vergabeverfahren zu tätigen. Denn bislang orientierten sich die Studienranglisten zu sehr an der Abiturnote, die zusätzlich je nach Bundesland schwankte und weiterhin durch eine Festanzahl an Härtefällen und Auslandsstudierenden beschnitten wurde. Das bisherige Auswahlverfahren wird in seiner Form so wohl bis 2019 abgesetzt, weil es die Chancengleichheit und Wahl der Tätigkeit eingrenzt. Bis dahin benötigt jeder Anwärter auf ein Medizinstudium jedoch immer noch ein herausragendes Abitur.
Aber warum eigentlich? Eignung für ein Studium und vor allem für den späteren Beruf drückt sich nicht nur über Noten aus, sondern besteht aus vielen weiteren Aspekten – Ärzte zum Beispiel müssen viel mehr können. Sie müssen teamfähig sein, gut mit Menschen umgehen können, ein gutes Gespür in schwierigen Situationen beweisen und allgemein soziale Kompetenz aufweisen. Obwohl die Verteilung der wenigen Studienplätze über die Abiturnote auf den ersten Blick der fairste Weg zu sein scheint, wird schon auf den zweiten Blick klar, dass dies nicht der richtige Ansatz sein kann. Wenn die Zulassungsbeschränkungen gelockert würden und um geeignetere, fachspezifische Kriterien ergänzt würden, hätten Hochschulen sehr viel motiviertere Studierende, die schon ihr Leben lang davon träumen, später einmal Arzt zu werden. Und nicht nur solche, die nur aus einem Grund Medizin studieren: Weil sie es können.
Viele Abiturienten, die die Schule mit einem Schnitt von 1,0 abschließen, fühlen sich verpflichtet, etwas zu studieren, wofür ihr sehr gutes Abitur „nicht umsonst“ gewesen ist. Würden sie also vielleicht insgeheim lieber Physik oder Chemie studieren, entscheiden sie sich dennoch für ein Medizinstudium und nehmen somit den Leuten die Plätze weg, die alles dafür tun würden, ein solches antreten zu dürfen. Würden sich diese Leute also gegen ein Medizinstudium entscheiden und lieber das studieren, was sie schon immer studieren wollten, würde auch umgangen werden, dass im Fall einer Änderung des Numerus Clausus die Anzahl der Studierenden an den Hochschulen immens steigt. Gleichzeitig würde man auch dem Ärztemangel entgegenwirken, der hauptsächlich dadurch ausgelöst wird, dass nur jeder Fünfte, der sich für ein Medizinstudium bewirbt, überhaupt angenommen wird.
Dem Numerus Clausus wird immer wieder vorgeworfen, die sozialen Unterschiede zu zementieren. Wenn also auch Arbeiterkinder und Kinder aus bildungsfernen Schichten nun, durch die Änderung des Numerus Clausus im Fach Medizin, die Chance bekämen, ihren Wunschstudiengang zu studieren, würde man dieser Behauptung ebenfalls entgegenwirken. Obwohl man meinen könnte, dass viele Schüler schon in jungen Jahren wissen, dass sie später einmal Medizin studieren wollen und dementsprechend hart auf einen hervorragenden Abiturschnitt hinarbeiten, ist dies nicht immer der Fall. Manche Schüler haben schlichtweg nicht die gleichen Chancen in der Schule oder entdecken erst durch außerschulische Aktivitäten oder Freiwilligendienste nach abgeschlossener Schulzeit, dass der Beruf des Arztes genau das richtige für sie ist. Auch diese sollten durch eine Senkung der Zugangsschwelle – oder durch alternative Zulassungsverfahren wie Eignungstests – eine Chance bekommen.
Schlussfolgerung: Man kann nicht per se darüber urteilen, ob nur jemand mit einem Abiturschnitt von 1,0 auch ein guter Arzt sein kann. Dass Mediziner viel mehr können müssen, zeigt sich spätestens im Beruf. Motivation und Leidenschaft sollten höher angerechnet werden als gute Noten in Religion und Musik. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Zu hoffen bleibt, dass auch junge Menschen mit „nur“ gutem Abschluss, aber überdurchschnittlichem Engagement den Sprung zum Mediziner schaffen.
