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Meinung und Haltung - Waffengesetz Deutschland und die Waffen

Als Normalbürger kommt man nur wenig in Kontakt mit Schusswaffen. Dabei sind die Waffendelikte in Deutschland wieder gestiegen. Unser Land hat einige Defizite im Waffenumgang, meint Lotta Zempel.

Eine Waffe in der Hand zu halten - für die wenigsten Standard. (Quelle: iStock/Michal Oska)

Wenn es um Waffen geht, hat Deutschland mehrere Probleme. Da ist zum einen der öffentliche Umgang mit dem Thema – bemerkbar nur, wenn aktuelle Ereignisse mit Waffen zu tun haben. Ein weiteres Problem ist die Waffenkriminalität. Denn obwohl bei nur rund 0,2 Prozent der Straftaten Schusswaffen Verwendung finden, ist das aus ihnen resultierende Gefährdungspotenzial sehr hoch. Die Gesamtproblematik lässt sich in drei Kontexten beschreiben.

Problemkreis eins: fehlende Informationen


Die Probleme beim Thema Waffen in Deutschland starten schon, wenn jemand als Laie Informationen zu Waffen und dem geltendem Gesetz im Internet sucht. Man landet auf Websites, die auf den ersten Blick seriös wirken, auf Artikeln von bekannten Zeitungen und erst nach einer halben Stunde Recherche auf einer offiziellen Seite des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wer sich die Mühe nicht macht, nach wirklich zuverlässigen Quellen zu suchen, der bleibt auf halbwahren und ominösen Informationen zu geltenden Regelungen und Gesetzen sitzen. Wenn man keine korrekten Informationen hat, so kann man aktuelle Ereignisse nicht angemessen bewerten. Selbst auf der Seite des BMI muss man genau wissen, wie man sich zum Gesetzestext durchklickt, dahin, wo die verbotenen Waffen aufgelistet sind. Das führt uns schon zu:

Problemkreis zwei: illegaler Waffenbesitz in Deutschland


Dieser ist unbedingt abzugrenzen von legalem Waffenbesitz. Als verbotene Waffen gelten beispielsweise Schlagringe, Butterfly-Messer und Wurfsterne, aber auch vollautomatische Waffen. Verboten sind natürlich auch Waffen, deren Besitz nicht angemeldet ist, ergo illegaler Waffenbesitz. Logischerweise weiß niemand genau, wer wie viele unangemeldete Waffen bei sich rumliegen oder in Gebrauch hat. Als Normalbürger kann man an dieser Stelle nicht viel ausrichten, doch was tut der Staat dagegen? Die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretenen Änderungen des Waffengesetzes waren unter anderem neue Vorschriften für legale Waffenbesitzer zur Aufbewahrung von Schusswaffen, neue Sicherheitsstandards für Waffenschränke und eine Ausweitung der waffenrechtlichen Amnestie, um „die Zahl illegal zirkulierender Waffen und Munition zu verringern“. Diese Amnestie bedeutet im Klartext, dass nach Paragraph 58 Absatz 8 Satz 1 WaffG jeder bis zum 1. Juli 2018 seine illegalen Waffen bei der zuständigen Stelle abgeben kann, ohne sich „hierdurch wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens strafbar zu machen. In Erweiterung früherer Strafverzichtsregelungen gilt dies auch für Munition.“ Dies richtet sich vor allem an Personen, die beispielsweise durch einen Erbfall an eine Waffe gelangt sind oder eine gefunden haben. Oder Kriminelle, die ihren weiteren Lebensweg noch einmal überdacht haben. Wirklich realistisch klingt letzteres nicht.

Problemkreis drei: Waffenkriminalität


Natürlich gehört der illegale Waffenbesitz auch zur Waffenkriminalität. Der größte Gefahrenfaktor bei Waffen allgemein ist aber die Person am Abzug. Und wenn diese Person unbekannt ist und dazu noch nichts Gutes im Sinn hat, dann ist das eine Tatsache, die zum Problem mit dem Thema Umgang mit Waffen in Deutschland führt. Um diesen Sachverhalt und die daraus resultierenden Probleme zu lösen, ist es unter anderem die Aufgabe des Bundeskriminalamts, genauer die der Abteilung für „Schwere und Organisierte Kriminalität“ und anderer staatlichen Behörden und Einrichtungen, sowie international die Aufgabe von EU-Initiativen. Beispiele für die resultierenden Probleme wären illegaler, internationaler Waffenhandel oder Terrorismus.

Das im Dezember erschienene Bundeslagebild Waffenkriminalität basiert auf dem statistischen Zahlenmaterial der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit Straftaten, die in Deutschland mit Waffen begangen wurden und anderen Verstößen gegen das Waffengesetz. Nach dem rückläufigen Trend der vergangenen Jahre haben Delikte mit Schusswaffen und gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz 2016 wieder zugenommen – und zwar um 14,8 und 22,9 Prozent.

Was aus dem Lagebild 2015 nicht eindeutig hervorgeht, ist, welche Delikte wie begangen wurden: mit Schusswaffe gedroht oder geschossen, Raub, Körperverletzung oder Nötigung, mit einer illegalen oder legalen Waffe. Im Gegensatz zum Lagebild des Vorjahres, wird man aber 2016 darauf hingewiesen, dass sich die Mehrzahl der registrierten Fälle aus illegalem Besitz, illegaler Einfuhr, illegalem Handel und der illegalen Herstellung von Schusswaffen gemäß Waffengesetz zusammensetzt.

Es gibt sicherlich noch viele weitere Sachverhalte, die zu Problemen mit dem Thema Waffen in Deutschland beitragen, so etwa Fehlinformationen (in letzter Zeit gerne Fake News genannt) und die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche und Standards der Behörden auf nationaler und internationaler Ebene, die die Ermittlungen gegen den illegalen Waffenhandel verlangsamen oder behindern. Zumindest große Teile der Probleme im Umgang mit Waffen ließen sich aber durch größere Transparenz und mehr Informationen aus der Welt schaffen. Kurz gesagt, wenn man den Problemkreis eins auflöst und Informationen aus den beiden weiteren hinzufügt.